Recht auf schnelles Internet: Mindestanforderungen für die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten steigen

Seit 20.12.2024 Rechtsanspruch auf 15 Mbit/s. im Download und 5 Mbit/s. im Upload

20. Dezember 2024

Handytarife mit schnellem Internet

Am 20.12.2024 hat der Bundesrat zugestimmt − und damit die Erhöhung der Bandbreiten bei der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten beschlossen.

Mit dem auch als Recht auf schnelles Internet bezeichnete Gesetz, das eine Mindest-Bandbreite in Höhe von im Download 15 Mbit/s. (statt 10 Mbit/s.) und im Upload von 5 Mbit/s. (statt 1,7 Mbit/s.) vorsieht, soll die digitale Teilhabe in Deutschland weiter verbessert werden. Zudem darf die Latenz nicht höher als 150 Millisekunden sein.

Seit Einführung des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 steht jedem Bürger ein Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot zu. Zum 1.6.2022 trat dazu die TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) in Kraft. Bei der zum 20.12.2024 verabschiedeten Zustimmung handelt es sich nun um die erste Verbesserung der Ursprungsregelung (1. TKMVÄndV), die allerdings auch zulässt, die Preise für eine Grundversorgung zu erhöhen:

Durch die gestiegenen Anforderungen wird der monatliche Preis für die Grundversorgung angepasst. Er beträgt künftig ca. 35 Euro pro Monat.

 

Nach wie vor unklar bleibt, was das Recht auf schnelles Internet in der praktischen Durchsetzung für den Verbraucher bedeutet. Die Verbraucherzentrale schlägt ja eine pauschale Preisminderung für zu langsames Internet als Schadensersatz vor, um Entschädigungsansprüche effektiver durchsetzen zu können.

Die BNetzA stellt auch weiterhin die Unterversorgung fest und ➜ veröffentlicht diese transparent.

 

Auch wenn die Zahlen eher für Festnetz-Tarife bestimmt sind, zeigen sie, wie sehr sich die Realität mittlerweile von den Mindestanforderungen entkoppelt hat. Unsere Übersicht über Handytarife mit schnellem Internet (bis zu 300 Mbit/s. 5G sind möglich) zeigt dir, wie stark das Angebot hier bereits in der letzten Zeit angewachsen ist (wobei dies nicht bedeutet, dass diese Geschwindigkeit auch tatsächlich erreicht wird).

Die letzten Mobilfunk-Netztests, bspw. der CHIP Netztest, zeigten besonders hohe durchschnittliche Bandbreiten für Handytarife. Der ComputerBILD-Speedtest hat dies plakativ vereinheitlich.

Gut zu wissen

Der aktuelle ComputerBILD-Netztest 2024/25 hat gezeigt: Das durchschnittliche »Deutschland-Tempo« der Handytarife in Deutschland liegt über alle Netze und Technikstandards hinweg im Download bei 99,1 Mbit/s. Reine 5G-Tarife liegen sogar bei 119 Mbit/s.

Quellen

Bun­des­rat stimmt zu: Hö­he­re Band­brei­ten bei Min­dest­ver­sor­gung be­schlos­sen, Beitrag vom 20.12.2024, https://www.bundesnetzagentur.de/1042558 bzw. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20241220_TKMV.html, letzter Abruf am 20.12.2024

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Autor: TARIFFUXX Redaktionsteam