Weiterversorgung bei Anbieterwechsel: Was passiert, wenn sich die Rufnummernmitnahme verzögert?
Bei rechtzeitiger (!) Beauftragung der Portierung automatische Weiterversorgungspflicht des Altanbieters
Hast du dich schon einmal gefragt, was passiert, wenn du eine Rufnummernmitnahme zwar beantragt hast, der Portierungsprozess aber erst abgeschlossen sein wird, wenn dein alter Vertrag längst beendet ist?
Wer zu kurzfristig vor einem endenden Handyvertrag seine Portierung beauftragt, kann hier Gefahr laufen, nicht unterbrechungsfrei unter seiner bestehenden Nummer, die mittlerweile ja für mehr als nur fürs Telefonieren eingesetzt wird (Stichtwort: 2-Faktor-Authentifizierung), erreichbar zu sein.
Mit der Weiterversorgung bei einem Anbieterwechsel soll deine Erreichbarkeit sichergestellt werden, und zwar per Gesetz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) klärt darüber wie folgt auf:
Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist. [...] Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. [...] Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen.
Weiterversorgung nur bei rechtzeitiger Portierungsanfrage
Eine wirklich gut gemeinte Regelung, doch was heißt hier eigentlich rechtzeitig? Schade, dass selbst die Bundesnetzagentur dies so schwammig formuliert.
Providerseitig haben wir dafür bspw. von freenet und Klarmobil die Antwort erhalten, dass dieses rechtzeitig nämlich bedeute, dass die Portierungsanfrage 8 bis 10 Tage vor dem Vertragsende (des Altvertrags) gestellt werden müsse.
Alles, was kurzfristiger ist, gelte demnach dort eben nicht mehr als rechtzeitig, sodass du hier dann leider doch mit einer kurzzeitigen Unterbrechnung rechnen musst.
In den Fällen, wo es um eine nachträgliche Rufnummernmitnahme geht, solltest du dir diese Tage Vorlauf gut ausrechnen. Mitunter kommt es ja auch durch eine verzögerten postalischen SIM-Karten-Versand dazu, dass du deine Portierung erst später starten kannst. Dann fällt die Weiterversorgungsregelung für dich aus.
Keine kostenlose Weiterversorgung
Die gute Nachricht: Verzögert sich die Rufnummernmitnahme, obwohl du sie rechtzeitig beauftragt hast, ist deine Weiterversorgung bei einem Anbieterwechsel sichergestellt.
Du musst dann aber eben auch bei deinem alten Anbieter weiterhin (anteilig) die Rechnungen bezahlen, gratis ist eine Weiterversorgung nämlich nicht, hier geht es lediglich darum, dass du deinen Anschluss nicht ungewollt los bist (wenn du dich gekümmert hast).
Informationen zur Weiterversorgung
In einer ➜ Broschüre (PDF) hat die Bundesnetzagentur das Thema noch einmal kompakt zusammengedampft, wobei hier nur der allgemeine Prozess beschrieben wird ohne Rücksicht auf die Details der jeweiligen Mobilfunkanbieter. Sie bietet eher einen ersten groben Überblick über das Thema.
Anbieterwechsel und Umzug, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html, letzter Abruf am 15.12.2024
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Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2024