Kostenfreies EU-Roaming: Aktuelle Roaming-Regelungen für die Nutzung von Mobilfunktarifen im Ausland

EU-Roaming-Verordnung bis 2032 verlängert − was gilt wirklich bei der Nutzung im Ausland?

EU-Roaming

Das EU-Roaming bezieht sich auf die Möglichkeit, deinen Mobilfunktarif innerhalb der Europäischen Union (EU) zu nutzen, wenn du dich vorübergehend (nicht dauerhaft) in einem anderen EU-Land aufhältst.

Es bedeutet, dass du Anrufe tätigen, SMS senden und mobiles Internet nutzen kannst, als wärst du in deinem Heimatland, ohne zusätzliche Roaming-Gebühren bezahlen zu müssen, und wird daher auch als Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH) bezeichnet, weil es die Nutzung wie zu Hause sicherstellt.

Das ist besonders praktisch, weil du dich so für kürzere Aufenthalte wie Urlaubsferien oder Geschäftsreisen nicht erst noch eine neue SIM-Karte für das jeweilige Land besorgen musst, sondern direkt unter deiner bestehenden Nummer erreichbar bleibst.

Die Frage Was ist Roaming? beantwortet die Europäische Union offiziell wie folgt:

Roaming ist die Nutzung des Mobiltelefons bei gelegentlichen Reisen in ein anderes Land als das, in dem Sie ihren Lebensmittelpunkt (Arbeit, Studium o. ä.) haben. Solange Sie mehr Zeit im Inland verbringen als im Ausland oder Ihr Mobiltelefon mehr zu Hause nutzen als im Ausland, gelten Sie als Roaming-Nutzer. Dementsprechend werden Ihnen für Ihre Anrufe, SMS und Datennutzung in der EU Inlandspreise berechnet. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.

 
 

EU-Roaming: Standard für Handytarife

Sicher hast du es schon einmal in den Tarifdetails von Mobilfunkangeboten gelesen: Häufig wird das kostenlose EU-Roaming noch einmal als Spiegelstrichpunkt aufgeführt, während der plakative Hinweis bei anderen Handytarifen gänzlich fehlt.

Dann stellt sich natürlich im Vergleich die Frage: Bietet nur einer der beiden Handytarife die kostenfreie Nutzung im EU-Ausland, und der andere etwa nicht?

Lass dich nicht verwirren: Grundsätzlich gilt für alle Mobilfunktarife, dass sie im EU-Ausland so genutzt werden können wie im Inland. Denn genau das hat die Roaming-Verordnung festgelegt, die seit dem 15. Juni 2017 gilt und 2022 für weitere 10 Jahre bis zum 30. Juni 2032 verlängert wurde.

Nur wenn ein Anbieter deutlich die Nutzung im EU-Ausland ausschließt, ist dein Tarif nicht EU-Roaming-kompatibel. In Deutschland gibt es kaum noch Anbieter für sogenannte Nationaltarife (keinesfalls zu verwechseln mit National Roaming). Hier sei als Negativbeispiel DeutschlandSIM oder die o2 Testkarte genannt.

 

Vorteile durch das EU-Roaming

Die Vorteile des EU-Roamings liegen auf der Hand: Du kannst im Ausland ohne Sorgen mit Familie und Freunden in Kontakt bleiben und auch im Internet surfen, um Informationen abzurufen oder deine sozialen Medien zu aktualisieren.

EU-Roaming bietet außerdem eine bequeme und kostengünstige Möglichkeit, verbunden zu bleiben, während du durch verschiedene EU-Länder reist.

 

EU-Roaming-Regelung gilt nur für angemessene Nutzung

Doch aufgepasst: Die EU-Roaming-Regelungen gelten nur für eine angemessene Nutzung, und Anbieter sichern sich mit Verweis auf die Fair Use Policy (FUP) ab.

Die FUP begrenzt die Nutzung deines Tarifs im EU-Ausland, um Missbrauch zu verhindern. Das bedeutet, dass es Obergrenzen für das Datenvolumen und die Dauer von Gesprächen geben kann. Wenn du diese Grenzen überschreitest, können (doch) zusätzliche Gebühren anfallen.

Wenn Sie sich länger als in Ihrem Heimatland in einem anderen Land in der EU aufhalten und über einen Zeitraum von 4 Monaten in Anspruch nehmen, kann sich der Betreiber mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Aufpreis erheben.

 

Anrufe von Deutschland ins EU-Ausland kosten weiterhin

Auch wenn EU-Roaming eine große Erleichterung für Reisende ist, gibt es einige Einschränkungen und Nachteile. Zum Beispiel sind Anrufe von Deutschland ins Ausland nach wie vor kostenpflichtig.

Nur wenn du dich außerhalb Deutschlands befindest, kannst du mit deiner Allnet-Flat dann auch in andere europäische Länder ohne Roamingaufschlag kostenfrei telefonieren.

 

EU-Roaming-Verordnung gilt nur für EU-Mitgliedsstaaten

Außerdem gilt das EU-Roaming nur innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.

EU

Land
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungang
Zypern
 

Europäischer Wirtschaftsraum

Länder
Island
Liechtenstein
Norwegen

Stand: 2024

 

Wenn du in die Schweiz reist, greift das sogenannte Schweiz-Roaming, das nicht durch die EU-Regelung abgedeckt ist. Hier können weiterhin Roaming-Gebühren anfallen, wenn du nicht einen Tarif hast, der die Nutzung in der Schweiz ermöglicht (Beispiele: MagentaMobil, fraenk; hier bitte auch darauf achten, ob lediglich Datenroaming oder komplettes Roaming gilt).

Ebenso verhält es sich für die Türkei als beliebtes Reiseland, und durch den Brexit muss nun auch bei Reisen ins Vereinigte Königreich darauf geachtet werden, was dein Mobilfunkanbieter hier vorgibt.

Auch in der Nähe der EU-Grenzen können Roaming-Gebühren anfallen. Hier kann es passieren, dass sich mobile Geräte in ein außereuropäisches Mobilfunknetz einbuchen. [...] Dies kann Urlaubern zum Beispiel in der Nähe des Bodensees, in Oberitalien bzw. auf den griechischen Inseln passieren, wo sich mobile Geräte unter Umständen unbemerkt in das schweizerische bzw. türkische Netz einbuchen. Dies kann etwa vermieden werden, indem Nutzer das gewünschte Mobilfunknetz manuell auswählen und nicht die automatische Netzwahl verwenden.

 

Einen lesenswerten Beitrag hat der ▶ ADAC dazu erstellt, um noch einmal auf die besonderen Regionen Balkan oder Kleinstaaten (Andorra, Monaco etc.) hinzuweisen. Auch der ADAC rät, aufgrund der vielen verschieden Ein- und Ausschlüsse genau in den jeweiligen Bedingungen deines Anbieters nachzulesen.

Hinweis zu Roaming-Optionen

In einigen Fällen bieten Mobilfunkanbieter auch spezielle Tarife oder Optionen für die Auslandsnutzung an. Was das EU-Roaming betrifft, sind diese Optionen in der Regel irrelevant, weil dein Mobilfunktarif per se bereits das EU-Roaming inkludiert. Sollte es aber ins außereuropäische Ausland (genauer gesagt sogar außerhalb der EU) gehen, wären solche Optionen oder sogenannte Travel-eSIMs, die derzeit auf dem Vormarsch ist, genauer für das Reiseland zu betrachten (normalerweise ist eine lokale SIM-Karte aber immer noch die günstigste Möglichkeit).

 

Vorsicht beim Roaming an Bord, Schiffen und Flugzeugen

Achtung insbesondere bei Flugreisen und auf Kreuzfahrten:

An Bord von Schiffen sowie Flugzeugen können zusätzliche Roaming-Gebühren entstehen, da Bordnetze satellitengestützt sind und dort das Roaming zu Inlandspreisen nicht gilt. Besonders in Häfen oder an Flughäfen ist es daher ratsam zu überprüfen, ob das mobile Endgerät mit einem terrestrischen Mobilfunknetz verbunden ist oder in ein satellitengestütztes Bordnetz eingebucht ist.

 

Fazit: EU-Roaming macht die Nutzung im EU-Ausland einfacher

Das EU-Roaming ist eine vorteilhafte Regelung, die es ermöglicht, das Handy in anderen EU-Ländern ohne zusätzliche Kosten zu nutzen. Allerdings solltest du darauf achten, das Handy nicht dauerhaft im Ausland zu verwenden, um die Fair-Use-Policy nicht zu verletzen.

Für Reisen in die Schweiz, ins Vereinigte Königreich oder in die Türkei gilt das EU-Roaming nicht (es sei denn, dein Anbieter hat dies explizit inkludiert), sodass hier Roaming-Gebühren anfallen können.

Es ist daher wichtig, sich über die individuellen Konditionen des Mobilfunkvertrags bezüglich Roaming zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Einen guten Überblick über die aktuell gültigen Roaming-Regelungen bietet die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Fragen-und-Antworten-Form. Hier erfährst du auch, für welche Länder das EU-Roaming aktuell greift (wenn dir nicht klar ist, wer alles in der EU dabei ist).

 

Roaming außerhalb der EU

Kompliziert(er) wird es, wenn es sich nicht ums EU-Roaming handelt, du dich also zu ferneren Zielen begibst. In diesem Fall gelten die Roaming-Konditionen deines Anbieters, die dieser mitunter in Weltzonen preislich einteilt.

Hier gilt leider die Devise: Es wird immer dann teuer, wenn es bequem sein soll.

 

Oft sind daher immer noch lokale SIM-Karten vor Ort die günstigste Alternative. Aber auch Reise-eSIMs, die du noch von zu Hause bestellst, können hier eine bequeme Lösung darstellen. Vorausgesetzt, dein Smartphone unterstützt die eSIM.

Quellen
Allgemeiner Hinweis

Wir sind keine Juristen, und deshalb stellt dieser Beitrag auch keine Rechtsberatung dar. Berücksichtige bitte, dass sich Vorschriften und Inhalte jederzeit auch ohne unsere Kenntnisnahme verändern können, wir uns aber natürlich sehr um ständige Aktualität bemühen. Bei Unklarheiten oder Verständnisproblemen nutze bitte auch die im Beitrag erwähnten Quellen und Verweise, um dich über den aktuell gültigen Stand zu informieren.

Letzte Aktualisierung: 24. August 2024