Fair Use Regelung beim EU-Roaming: Was heißt das eigentlich?
EU-Roaming: So funktioniert die Fair Use Policy bei Postpaid- und Prepaid-Tarifen
Durch die Roaming-Verordnung Roam like at Home (RLAH) können wir (seit 2017) in der EU (und einigen anderen Ländern) unsere Handys zu den gleichen Konditionen wie zu Hause nutzen – ganz ohne zusätzliche Roaming-Gebühren.
Aber Achtung: Die sogenannte Fair-Use-Policy (FUP, auch als Fair-Use-Regelung in vielen AGB-Klauseln zu finden) setzt einem hier schon (vor allem) Datenobergrenzen. Die greifen immer dann, wenn ein Mobilfunkanbieter auf die FUP verweist. Ein Anbieter muss sie nicht anwenden, er kann aber. Deine Vertragsdetails geben darüber Aufschluss.
Was das genau bedeutet und wie es sich auf Postpaid-Vertragstarife und Prepaid-Tarife auswirkt, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Grundsätzlich gelten für das EU-Roaming folgende gesetzliche Absprachen:
„Roam like at home“ wird automatisch aktiviert, wenn Sie Ihr Telefon in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ins Ausland reisen und benutzen. Da das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, gilt die Regelung „Roam like at Home“ nicht, wenn Sie ins Vereinigte Königreich reisen, jedoch haben sich einige Betreiber dafür entschieden, die Vorteile von „Roam like at home“ zu behalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreiber, bevor Sie ins Vereinigte Königreich reisen. [...] „Roam like at home“ ist für regelmäßige Reisen gedacht. Dies bedeutet, dass Sie Roaming-Dienste nicht dauerhaft nutzen können. Wenn Sie sich länger als in Ihrem Heimatland in einem anderen Land in der EU aufhalten und über einen Zeitraum von 4 Monaten in Anspruch nehmen, kann sich der Betreiber mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Aufpreis erheben.
Was bedeutet die Fair-Use-Policy für mich?
Beginnen wir mit einer Begriffsdefinition − und leiten daraus dann Schritt für Schritt ab, was das für dich bzw. deinen aktiven Handyvertrag bedeutet.
Die Fair Use Policy (FUP) soll verhindern, dass Nutzer ihren Heimattarif dauerhaft im Ausland verwenden, was Mobilfunkanbieter stark belasten würde. Sie legt fest, wie lange und wie intensiv du deinen Tarif im Ausland nutzen kannst, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Fair Use = Angemessene Nutzung
Solltest du deinen Tarif im Ausland übermäßig nutzen, gilt das laut Gesetzeslage also als unfair gegenüber deinem Mobilfunkanbieter, und erlaubt ist laut Roaming-Regelung eben nur eine faire, das heißt angemessene Nutzung.
Immer dann, wenn du deinen Tarif also stärker beanspruchst als durch den rechtlichen Rahmen abgedeckt, können Zuschläge erhoben werden, die sich in einem von Jahr zu Jahr festgelegten Spektrum befinden.
Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn du im Ausland einen womöglich günstigeren Tarif abschließt als hierzulande, um diesen dann in Deutschland weiter zu den besseren Konditionen nutzen zu können.
Großhandelspreise bestimmen über dein Fair-Use-Datenvolumen
Maßgebend sind hier die Großhandelspreise pro GB, Minute bzw. SMS − wobei natürlich vor allem der Datenverbrauch das Zünglein an der Waage ist, wie du dir vorstellen kannst.
Dein komplettes Datenvolumen darfst du in der EU nur dann nutzen, wenn dein Tarif besonders günstig ist. Der Anbieter kann eine Obergrenze für das nutzbare Datenvolumen festlegen. Diese Berechnung hängt vom Preis deines Tarifs ab.
Die Europäische Kommission äußert sich wie folgt zu dem Thema der angemessenen Nutzung:
Wenn es um Daten geht, wenn Sie unbegrenzte GB haben oder weniger für eine GB Daten bezahlen, dann die maximale Großhandelsobergrenze (z. B. 2 EUR/GB + Mehrwertsteuer ab 2022 schrittweise gesenkt, um 1 EUR in 2027 zu erreichen), kann Ihr Betreiber eine (fair use) Grenze für Daten anwenden. Wenn dies der Fall ist, muss der Betreiber Sie im Voraus über ein solches Limit informieren und Sie benachrichtigen, falls Sie 80 % Ihres Limits erreichen. [...] Das tatsächliche Limit hängt von dem monatlichen Betrag ab, den Sie für Ihren Mobilfunkvertrag zahlen, basierend auf einer regulierten Formel [...] das Roaming-Datenvolumen muss mindestens das Doppelte des Volumens betragen, das durch die Aufteilung des Preises Ihres Mobilfunkpakets (ohne Mehrwertsteuer) durch die regulierte Höchstobergrenze auf Vorleistungsebene erzielt wird.
Du kannst deinen Tarif in der EU ohne Probleme nutzen, solange du nicht mehr Zeit im Ausland als in deinem Heimatland verbringst. Eine einfach zu merkende Regel lautet: Innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten darfst du nicht mehr als die Hälfte der Zeit im Ausland sein.
Bei Postpaid-Tarifen zahlst du einen monatlichen Betrag und hast normalerweise eine bestimmte Menge an Inklusivleistungen. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Datenvolumens wird im Ausland limitiert, und zwar durch Berechnung mit der Fair-Use-Formel.
Die Fair-Use-Regelung für Prepaid-Tarife weicht von der Fair-Use-Policy für Postpaid-Tarife dann ab, wenn dein Prepaid-Tarif kein gebuchtes Datenpaket beinhaltet. Dann ist für die Fair-Use-Begrenzung dein Guthaben in Euro bei Einreise ins Ausland maßgeblich. Das Guthaben wird durch das geltende Vorleistungsentgelt (zzgl. MwSt.) geteilt und ergibt das mindestens zu gewährende Roamingdatenvolumen.
Wenn du gegen die Fair Use Policy verstößt, wird dich dein Anbieter informieren und zusätzliche Gebühren erheben, falls du weiterhin überwiegend im Ausland surfst oder telefonierst. Mit anderen Worten: Du schlidderst hier nicht heimlich in eine Kostenfalle, sondern wirst proaktiv und rechtzeitig (wenn 80% des Datenvolumens genutzt sind) vorher gewarnt. Setzt du die intensive Nutzung im Ausland fort, kann er Gebühren erheben. Diese Zusatzkosten sind gedeckelt, damit es nicht zu teuer wird, aber es lohnt sich, die Regelungen im Blick zu behalten.
Fair-Use-Aufschläge im Überblick
Die Roaming-Aufschläge gelten bei Verletzung der Fair-Use-Regelung im Ausland und richten sich nach den fest vereinbarten Großhandelspreisen (auch als Vorleistungsentgelt oder Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene bezeichnet). Sie sind auch Berechnungsgrundlage für die Fair-Use-Formel (siehe unten).
Die Werte sind Netto-Beträge, du musst also immer noch die landesgültige Mehrwertsteuer hinzurechnen (oder deinen Monatsgrundpreis auf einen Nettopreis herunterrechnen).
Zeitraum | pro GB (brutto) | pro Min. | pro SMS |
---|---|---|---|
01.01.2027 bis 30.06.2032 | 1,00 € | 0,019 € | 0,003 € |
01.01.2026 bis 31.12.2026 | 1,10 € | 0,019 € | 0,003 € |
01.01.2025 bis 31.12.2025 | 1,30 € (1,55 €) | 0,019 € | 0,003 € |
01.01.2024 bis 31.12.2024 | 1,55 € (1,84 €) | 0,022 € | 0,004 € |
01.01.2023 bis 31.12.2023 | 1,80 € (2,14 €) | 0,022 € | 0,004 € |
01.07.2022 bis 31.12.2022 | 2,00 € (2,38 €) | 0,022 € | 0,004 € |
Nettopreise (Bruttopreise)
Fair-Use-Grenze mit Fair-Use-Formel selbst berechnen
Wie viel Datenvolumen dir nach der Fair-Use-Regelung wirklich zur Verfügung steht, hängt von den Kosten deines aktuellen Handyvertrags ab.
Die genaue Datenmenge hängt davon ab, wie viel Sie für Ihr Mobilfunkpaket zahlen. Das Datenvolumen beim Roaming muss jedoch mindestens das Doppelte des Volumens betragen, das sich ergibt, wenn Sie den Preis Ihres Mobilfunkvertrags (ohne MwSt.) durch die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene [...] dividieren.
Um den maximal möglichen Datenverbrauch unter Fair-Use-Gesichtspunkten im EU-Roaming zu berechnen, kannst du folgende Fair-Use-Formel für deine persönliche Fair-Use-Grenze nutzen: Du teilst deine aktuelle Grundgebühr (netto) durch den Netto-Großhandelspreis pro GB (netto) und verdoppelst diesen Wert (x2).
Monatlicher Netto-Grundpreis x 2
Netto-Großhandelspreis pro GB (2024: 1,55 €)
Weil du aber wohl in den seltensten Fällen den Nettowert deines Mobilfunktarifs kennst, rechnen wir am besten vorher den Großhandelspreis in einen Bruttopreis um:
Monatlicher Grundpreis x 2
Großhandelspreis pro GB inkl. MwSt. (2024: 1,84 €)
Lass uns nun einmal beispielhaft berechnen, was das bedeutet: Denn erst wenn du einen Tarif hast, bei dem der Preis pro GB (pro Monat) niedriger ausfällt als der in dem Jahr gültige Großhandelspreis, greift die Fair-Use-Formel. Ansonsten würde der Mobilfunkanbieter dir ja mehr Datenvolumen einräumen als notwendig.
Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert.
Dein Tarif kostet monatlich 9,99 € (inkl. MwSt.) und beinhaltet 20 GB Datenvolumen. Nach der Fair-Use-Regelung stehen dir 2024 somit 9,99 € x 2 / 1,84 € als Datenvolumen in GB zur Verfügung, das sind 10,86 GB. Im Jahr 2025 sind es durch den sinkenden Großhandelspreis 9,99 € x 2 / 1,55 € = 12,89 GB.
Dein Tarif kostet 19,99 € (inkl. MwSt.) und beinhaltet 10 GB Datenvolumen. Wenn dein Anbieter die Fair-Use-Regelung anwenden müsste, stünden dir 19,99 € x 2 / 1,84 € = 21,73 GB Datenvolumen zur Verfügung, also mehr als das Doppelte des eigentlichen Inklusiv-Datenvolumens. Die Fair-Use-Regelung greift nicht, weil du dein komplett zugesichertes Datenvolumen (10 GB) im Roaming nutzen kannst.
Ein eher seltener Fall, aber nehmen wir an, bei Einreise ins EU-Ausland beträgt dein Prepaid-Guthaben 15 €. In diesem Fall greift eine einfache(re) Berechnung: Das Guthaben wird durch den Großhandelspreis dividiert, das bedeutet: 15 € / 1,84 €. Dir stehen dir somit 8,15 GB Datenvolumen zur Verfügung. Sollte dein Tarif ein Datenpaket beinhalten, bleibt dein Guthaben unberücksichtigt und es wird stattdessen die Fair-Use-Formel angewendet.
Besonderheit: Fair-Use-Regelung für Unlimited-Tarife im EU-Ausland
Solltest du einen Unlimited-Tarif gebucht haben, gilt für den Einsatz im Roaming-Ausland leider nicht automatisch, dass dir auch im EU-Ausland unlimitierte Datennutzung zur Verfügung steht. Denn die meisten Mobilfunkanbieter legen eine bestimmte Datengrenze proaktiv fest, statt sich auf die Fair-Use-Regelung zu verlassen.
Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im EU-Ausland – wie zu Hause - ein unbegrenztes Datenvolumen zur Verfügung.
Sollte dir der Anbieter statt einer Datengrenze mitgeteilt haben, dass auch hier das Fair-Use-Prinzip greift, kommt wieder die Formel zum Einsatz.
Deine Unlimited-Flat kostet 26,99 € (inkl. MwSt.). Nach der Formel stehen dir im Jahr 2024 mindestens 26,99 € * 2 / 1,84 € = 29,34 GB Datenvolumen zu.
Jahr für Jahr passen die Mobilfunkanbieter die Datenobergrenzen hier nach oben an. Diese Grenzen sind individuell und in den Leistungsbeschreibungen der Anbieter aufgeführt. Bitte beachte, dass die Vergleichsrechner von TARIFFUXX diese Datenobergrenzen im EU-Roaming bislang nicht ausweisen.
Weitere Beispiele findest du übrigens auf der offiziellen Seite der Europäischen Union (auch in deutscher Sprache):
National-Tarife und Roaming-Sperren
Wichtig: Die vorgenannten Regelungen gelten natürlich nur für Handytarife, die das EU-Roaming beinhalten. Sogenannte Nationaltarife, die nur im Inland genutzt werden können, sind zwar mittlerweile (glücklicherweise) die Ausnahme geworden (DeutschlandSIM, o2 Testkarte) − doch mitunter trifft so eine Inlandsklausel auf zusätzliche Datengeschenke, die ein Mobilfunkanbieter Neu- oder Bestandskunden im Rahmen von Aktionen gewährt, zu.
Aber auch in Tarifen, die offiziell mit EU-Roaming werben (per se alle Tarife, die Roaming nicht ausschließen), kann das Roaming für einen gewissen Zeitraum gesperrt werden.
Bei Drillisch-Marken gab es früher Klauseln, nach der die SIM-Karte in den ersten Wochen generell für eine Auslandsnutzung gesperrt ist. Die Sperre ließ sich dann aber über die persönliche Servicewelt freischalten (Vertrag → Tarifoptionen → Sperr-Dienste → Sperre der Nutzung im Ausland). In neueren Verträgen haben wir diese Klausel aber nicht mehr finden können.
Genereller Kosten-Airbag beim Datenroaming
Vielleicht noch gut zu wissen: Grundsätzlich gilt beim Datenroaming in der EU (außerhalb der EU nur, wenn der Roamingpartner Echtzeitmessung zulässt) die Idee des Kosten-Airbags, eine Schutzgrenze für deinen Geldbeutel, sodass deine Mobilfunkrechnung nicht explodieren kann.
Die Bundesnetzagentur fasst dies noch einmal für dich zusammen:
Sobald der Kunde 80 Prozent der automatischen Kostengrenze von 50 Euro oder der individuell vereinbarten Obergrenze erreicht, erhält er eine Nachricht auf dem mobilen Endgerät. Im Zuge der weiteren Datennutzung erhält der Kunde eine zusätzliche Meldung auf sein Endgerät, wenn in einem Abrechnungszeitraum 100 Euro (netto) erreicht wurden. Diese Meldung enthält Einzelheiten, wie er ggf. die Datennutzung kostenpflichtig fortsetzen kann und welche Gebühren für weitere Nutzungseinheiten anfallen. Die Datenverbindung wird solange unterbrochen, bis der Kunde aktiv auf diese Nachricht reagiert, also anzeigt, dass er zu u. U. höheren Kosten weitersurfen möchte. Dadurch wird der monatliche Rechnungsbetrag für die Datennutzung auf die vereinbarte Obergrenze beschränkt.
Weiterführende Informationen kannst du auch noch einmal bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nachlesen, die dir auch Fair-Use-Regelungen mit Beispielen vorrechnet.
- Roaming: überall in der EU ohne Aufpreis verbunden, Übersetzung, https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/roaming, letzter Abruf am 21.8.2024
- Roaming in der EU - wichtige Fragen und Antworten, Beitrag vom 25.7.2024, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/roaming-in-der-eu-wichtige-fragen-und-antworten-13742, letzter Abruf am 21.8.2024
- Kein unbegrenztes EU-Roaming bei längeren Aufenthalten im Ausland, Beitrag vom 1.7.2024, https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/eu-roaming-grenzen-bei-laengeren-auslandsaufenthalten, letzter Abruf am 21.8.2024
- Mobilfunk-Nutzung im Ausland für Privatkunden – Fair Use Policy, Vertragsdokument, https://media.mdm.freenet-mobilfunk.de/downloads/roaming-fair-use-policy/roaming-fair-use-policy-freenet-20230406-v2.pdf, letzter Abruf am 21.8.2024
- Zehn weitere Jahre Roaming ohne zusätzliche Kosten, Pressemitteilung vom 24.3.2022, https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220321IPR25918/zehn-weitere-jahre-roaming-ohne-zusatzliche-kosten, letzter Abruf am 21.8.2024
- Roaming-Regelungen in der Europäischen Union, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/EURoaming/start.html sowie https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/EURoaming/EURoaming_Hintergrund.html, letzter Abruf am 21.8.2024
- Roaming: Smartphone-Nutzung in der EU, https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/internet-telecoms/mobile-roaming-costs/index_de.htm, letzter Abruf am 21.8.2024
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Letzte Aktualisierung: 22. August 2024